keine Quarantäne-Pflicht mehr

Seit dem 16.11.22 ist die Absonderungspflicht bei einer Corona-Infektionen entfallen.

Positiv getestete Personen, die keine Symptome haben, dürfen in die Schule kommen. 

Sie müssen in Innenräumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, im Freien muss die Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. 

ABER: wer krank ist, soll grundsätzlich Hause bleiben. Das gilt auch für alle anderen (nicht coronabedingten) Infektionen.