Seit dem 16.11.22 ist die Absonderungspflicht bei einer Corona-Infektionen entfallen.
Positiv getestete Personen, die keine Symptome haben, dürfen in die Schule kommen.
Sie müssen in Innenräumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, im Freien muss die Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten
werden kann.
ABER: wer krank ist, soll grundsätzlich Hause bleiben. Das gilt auch für alle anderen (nicht coronabedingten) Infektionen.