Sonderpädagogischer Dienst

Im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes unterstützen die Lehrkräfte der Sommerrainschule St. Georgen Kinder mit Lernproblemen und Entwicklungsverzögerungen und beraten deren Eltern und die Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen.

 

Eine Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst erfolgt nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern.

 

Unsere Hilfsangebote können folgendermaßen aussehen:

  • Beobachtung des Lern- und Leistungsverhaltens im Unterricht
  • Lernstandsdiagnose und Überprüfung der kognitiven Kompetenz mit Hilfe informeller und standardisierter Verfahren
  • kooperative Förderplanung
  • Begleitung, Dokumentation und Auswertung der Fördermaßnahmen
  • Beratung von Lehrer/innen und Eltern
  • Fallbesprechungen
  • Beratung bei Schullaufbahnentscheidungen
  • Zusammenarbeit mit Therapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen sowie Jugendhilfeeinrichtungen

Kontakt

 Voraussetzung für die Kontaktaufnahme ist die Bearbeitung des Meldebogens, die Einwilligungen der Erziehungsberechtigten und die Dokumentation der bisher erfolgten Maßnahmen.

Die allgemeine Schule sendet uns den Meldebogen per E-Mail (nur über KISS) an: poststelle@04108996.schule.bwl.de

Die Lehrkräfte unseres sonderpädagogischen Dienstes erreichen Sie unter:

Herr Ender:                          b.ender@sbbz-schule.de

Frau Fehrenbach:              s.fehrenbach@sbbz-schule.de

Herr Moers:                          s.moers@sbbz-schule.de

Herr Nill:                                j.nill@sbbz-schule.de

Frau Schüttler:                    j.schuettler@sbbz-schule.de

Frau Burgmaier:                 g.burgmaier@sbbz-schule.de

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2023-06 Sopaedi Meldeboogen.docx
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Einwilligung, Schweigepflichtsentbindung
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Leitfaden sonderpädagogischer Dienst

Auf der Grundlage der Rahmenkonzeption wurde der Leitfaden sonderpädagogischer Dienst als Information für allgemeine Schulen entwickelt.

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Der Sonderpädagogische Dienst - Leitfade
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Antrag eingegangen: so gehen wir vor

Bevor wir mit dem sonderpädagogischen Dienst beginnen, müssen wir im Sinne des gestuften Verfahrens  (siehe Leitfaden) prüfen, ob die notwendigen Daten vollständig sind und eine Dokumentation der bisherigen Maßnahmen vorliegt.

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2020-09-16_Vorgehen Sopädie.pdf
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